Erfahren Sie hier alles, was Sie zur Rauchmelder-Pflicht in Baden-Württemberg wissen müssen.

Fristen zur Umsetzung der Rauchmelder-Pflicht in Baden-Württemberg

Welche Fristen gelten in Baden-Württemberg für die Umsetzung der Fristen?

Eine Frage, die sich viele Mieter- und auch Vermieter in Baden-Württemberg stellen, betrifft die gesetzliche Pflicht zur Anbringung der Geräte. Seit Juli 2013 besteht für Neu- und Umbauten in Ihrem Bundesland die Pflicht zur Installation eines Rauchmelders. Für Bestandsbauten galt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2014. Demnach sind Rauchmelder spätestens ab dem 1. Januar 2015 in Baden-Württemberg verpflichtend.

Wo müssen die Rauchmelder angebracht werden?

Nach Landesbauordnung müssen in Baden-Württemberg Rauchmelder in Aufenthaltsräumen angebracht werden, in denen Personen schlafen. Darüber hinaus gilt die Pflicht auch für Rettungswege, die von und zu diesen Aufenthaltsräumen führen. Alle Geräte müssen zudem immer so angebracht sein, dass Rauch frühzeitig erkannt werden kann.

Zuständigkeit für Montage und Wartung des Rauchmelders

Wer ist in Ihrem Bundesland für die Montage und Wartung der Geräte zuständig?

Die Zuständigkeit für die Installation der Geräte obliegt bei Neubauten prinzipiell dem Bauherrn. Bei bestehenden Gebäuden ist der Eigentümer bzw. der Vermieter des Objektes zuständig. Die Pflicht umfasst hier auch den Austausch von defekten Geräten. Zuständig für die Wartung des Rauchmelders ist in Baden-Württemberg hingegen der Mieter.

Beispiel Mietwohnung:

  • Vermieter: Anbringung und Austausch defekter Geräte
  • Mieter: Instandhaltung, z.B. Batteriewechsel

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Weitere Infos zur Rauchmelder-Pflicht in Baden-Württemberg

Weitere Informationen für Ihr Bundesland finden Sie beispielsweise in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg. Unter 15 Abs. 7 BW LBO finden Sie die entsprechenden Hinweise für Rauchmelder.

Informationen zu den unterschiedlichen Rauchmeldertypen sowie Anwendungsmöglichkeiten finden Sie in unserer Sektion Beratung. Wenn Sie direkt ein Gerät kaufen möchten, können Sie im Kaufbereich passende Rauchmelder nach Ihren Kriterien filtern und direkt online bestellen.


Hier finden Sie entsprechende Regelungen für andere Bundesländer:

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