Alle wichtigen Infos zur Rauchmelder-Pflicht in Bayern finden Sie auf dieser Seite.
Fristen zur Umsetzung der Rauchmelder-Pflicht in Bayern
In Bayern gilt für Neubauten seit dem 1. Januar 2013 die Rauchmelder-Pflicht. Handelt es sich bei Ihrem Objekt hingegen um einen Bestandsbau, so gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017. Die Pflicht tritt entsprechend zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Eine Ausnahme in Bayern besteht für sogenannte Sonderbauten. Hier zählt als Fälligkeitsdatum der Tag der Baugenehmigung.
Zu den Sonderbauten zählen:
- Hochhäuser
- Wohnheime
- Sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen
- Gebäude mit Räumen, die einzeln für eine Benutzung von mehr als 100 Personen zur gleichen Zeit gedacht sind
Wo müssen die Rauchmelder angebracht werden?
Die Bayerische Bauordnung sieht eine Anbringung von Rauchmeldern in folgenden Räumen vor:
- Schlafräume
- Kinderzimmer
- Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen
Die Geräte müssen in Bayern, wie auch in den anderen Bundesländern, so angebracht sein, dass eine Rauchentwicklung frühzeitig erkannt werden kann.
Zuständigkeit für Montage und Wartung des Rauchmelders
Wer ist in Bayer dafür Zuständig, dass Rauchmelder angebracht und instand gehalten werden?
Zuständig für die Montage des Rauchmelders ist in Neubauten der Bauherr. Handelt es sich hingegen um Bestandsbauten, so ist der Eigentümer bzw. der Vermieter für die Anbringung zuständig. Die Pflicht umfasst in Bayern auch das Austauschen defekter Geräten. Für die Wartung des Rauchmelders ist jedoch der Mieter selbst zuständig. Dies umfasst beispielsweise auch den Wechsel der Batterie.
Unsere Rauchmelder-Empfehlung
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Weitere Infos zur Rauchmelder-Pflicht in Bayern
Weitere Informationen für Ihr Bundesland finden Sie beispielsweise in der Bayerischen Bauordnung. Unter Art. 46 Abs. 4 BayBO finden Sie die entsprechenden Hinweise für Rauchmelder.
Weitere Infos zu den unterschiedlichen Rauchmelder-Arten und Anwendungsmöglichkeiten finden Sie in unserem Bereich Beratung. Wenn Sie schon jetzt ein Gerät kaufen möchten, können Sie im Kaufbereich passende Rauchmelder nach Ihren Kriterien filtern und online bestellen.
Hier finden Sie entsprechende Regelungen für andere Bundesländer:
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
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