Rauchmelder-Pflicht Hamburg

Alle wichtigen und relevanten Infos, die Sie zur Rauchmelder-Pflicht in Hamburg wissen müssen, finden Sie auf dieser Seite.

Fristen zur Umsetzung der Rauchmelder-Pflicht in Hamburg

Welche zeitlichen Vorgaben gibt es für die Erfüllung der Rauchmelder-Pflicht in Ihrem Bundesland?

Wenn Sie selbst in Hamburg leben oder dort Wohneigentum halten, welches Sie vermieten, gelten die folgenden Fristen in Bezug auf den Einbau von Rauchmeldern:

  • Pflicht für Neu- und Umbauten: ab dem 1. April 2016
  • Pflicht für Bestandsbauten: innerhalb der Übergangsfrist, jedoch spätestens bis zum Jahresende 2010

Wo müssen die Rauchmelder angebracht werden?

Per Gesetzt müssen die Geräte in Hamburg in allen Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden. Ebenfalls mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen alle Flure, die als Rettungswege fungieren. Darüber hinaus müssen die Geräte so installiert sein, dass diese im Brandfall möglichst schnell regieren können.

Rauchmelder-Pflicht Wartung und Montage

Zuständigkeit für Montage und Wartung des Rauchmelders

In wessen Zuständigkeitsbereich fällt die Montage und Wartung in Ihrem Bundesland?

Wer ist für das Anbringen des Rauchmelders in Ihrem Bundesland verantwortlich – Mieter oder Vermieter? Die Installation des Rauchwarnmelders, sowie der Austausch von defekten Geräten muss in Hamburg bei selbstgenutzten und vermietetem Wohnraum durch den Eigentümer erfolgen. In Mietwohnungen ist der Mieter bzw. Bewohner für die regelmäßige Wartung der Geräte zuständig. Hierunter fallen unter anderem das Austauschen der Batterien.

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Weitere Infos zur Rauchmelder-Pflicht in Hamburg

Weitere Informationen für Ihr Bundesland finden Sie beispielsweise auch in der Hamburgischen Bauordnung. Unter § 45 Abs. 6 der HBauO sind die entsprechenden Hinweise für Rauchmelder vermerkt.

Weitere Infos zu unterschiedlichen Rauchmelder-Arten, die für Sie infrage kommen könnten sowie deren Einsatzmöglichkeiten finden Sie über unsere Rauchmelder-Beratung. Wenn Sie Ihr Gerät auf direkt kaufen möchten, finden Sie im Kaufbereich ausgewählte Geräte, die Sie nach Ihren Kriterien filtern und anschließend online bestellen können.


Hier finden Sie entsprechende Regelungen für andere Bundesländer:

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