Alle relevanten und wichtigen Infos zur Rauchmelder-Pflicht in Thüringen finden Sie auf dieser Seite.
Fristen zur Umsetzung der Rauchmelder-Pflicht
Wenn Sie in Thüringen leben, gelten die folgenden Fristen:
Für Neubauten gilt in Ihrem Bundesland bereits seit dem 29. Februar 2008 die Rauchmelder-Pflicht. Handelt es sich bei hingegen um eine bestehendes Objekt, so galt bis zum 31.12.2017 eine Übergangsfrist. Die vollumfängliche Rauchmelder-Pflicht in Thüringen gilt somit seit dem 1. Januar 2019.
Wo müssen die Rauchmelder angebracht werden?
Wie auch in den meisten anderen deutschen Bundesländern müssen in Thüringen alle Schlafräume und Kinderzimmer, sowie alle Fluren, die zu und von diesen Räumen führen und als Fluchtwege dienen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Zudem müssen die Geräte grundsätzlich immer so montiert sein, dass im Brandfall eine Rauchentwicklung frühzeitig von erkannt werden kann.
Zuständigkeit für Montage und Wartung des Rauchmelders
Wer ist in Ihrem Bundesland dafür Zuständig, dass Rauchmelder montiert und regelmäßig gewartet werden?
Wie auch in einigen anderen Bundesländern obliegt die Zuständigkeit in Thüringen für die Montage der Rauchmelder in Mietwohnungen, sowie in selbstgenutztem Wohnraum dem Eigentümer. Gleiches gilt auch für die Wartung der Geräte. Hierunter fällt auch das regelmäßige Überprüfen und ggf. Austauschen der Batterien.
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Weitere Infos zur Rauchmelder-Pflicht in Thüringen
Weitere Informationen für Ihr Bundesland finden Sie beispielsweise in der Thüringer Bauordnung. Unter § 46, Abs. 4 ThürBO finden Sie die entsprechenden Hinweise für Rauchmelder.
Hier finden Sie entsprechende Regelungen für andere Bundesländer:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Bayern
- Sachsen-Anhalt
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
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