Welche Regelungen gelten in Ihrem Bundesland? Informieren Sie sich hier im Detail über alle wichtigen Daten zur Rauchmelder-Pflicht in Bremen.
Fristen zur Umsetzung der Rauchmelder-Pflicht in Bremen
Welche Fristen gilt es in Ihrem Bundesland zur Umsetzung der Rauchmelder-Pflicht zu beachten?
In Bremen besteht die Rauchmelder-Pflicht für Neubauten und Bestandsbauten bereits seit längerer Zeit. Sie ist im Mai 2010 in Kraft getreten. Für alle anderen Objekte galt die Übergangsfrist bis zum 31.12.2015, demnach sollte das Gesetzt in diesem Bundesland zum Jahresbeginn 2016 vollständig umgesetzt worden sein.
Wo müssen die Rauchmelder angebracht werden?
Wie in den meisten anderen Bundesländern müssen auch in Bremen alle Schlafräume sowie dessen zugehörige Flure, die auch als Fluchtwege dienen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Die Geräte müssen so angebracht werden, dass Rauchentwicklungen möglichst schnell erkannt werden können.
Zuständigkeit für Montage und Wartung des Rauchmelders
Wem obliegen welche Zuständigkeiten in Bezug auf die Montage und Instandhaltung des Rauchmelders in Bremen?
Grundsätzlich verantwortlich für die Anbringung der Rauchmelder ist der Eigentümer – dies gilt sowohl bei selbstgenutzten als auch bei vermietetem Wohnraum.
Für die Wartung des Gerätes ist der Mieter zuständig. Zu seinen Pflichten gehören beispielsweise auch das regelmäßige Kontrollieren und ggf. auch Austauschen der Batterien.
Ihre Pflichten noch einmal zur Übersicht:
- Mieter: Instandhaltung des Rauchmelders
- Vermieter: Einbau der Geräte sowie Austausch bei Defekten
Unsere Rauchmelder-Empfehlung
Hekatron Genius PLUS
LED mit Standby-Funktion (Schlafmodus)
Weitere Infos zur Rauchmelder-Pflicht in Bremen
Weitere Informationen für Ihr Bundesland finden Sie beispielsweise in der Bremische Landesbauordnung. Unter § 48 Abs. 4 BremLBO finden Sie die entsprechenden Hinweise für Rauchmelder.
Weiterführende Informationen zu den diversen Rauchmelder-Arten und deren Einsatzmöglichkeiten finden Sie zudem auf unserer Unterseite Rauchmelder-Beratung. Wenn Sie Ihr Gerät direkt kaufen wollen, können Sie im Rauchmelder-Kaufbereich ausgewählte Geräte nach Ihren Kriterien filtern und anschließend online bestellen.
Hier finden Sie entsprechende Regelungen für andere Bundesländer:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Bayern
- Sachsen-Anhalt
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
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