Rauchmelder-Pflicht Rheinland-Pfalz

Die wichtigsten Informationen zur Rauchmelder-Pflicht in Rheinland-Pfalz bekommen Sie auf dieser Seite.

Fristen zur Umsetzung der Rauchmelder-Pflicht in Rheinland-Pfalz

Welche Fristen zur Umsetzung der gesetzlichen Rauchmelder-Pflicht gelten für die unterschiedlichen Gebäudekategorien in RP?

In Rheinland-Pfalz sind Halter von Neu- und Umbauten seit dem 23.12.2003 verpflichtet, ihre Objekte mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Für Bestandsbauten galt jedoch noch eine Übergangsfrist bis zum 12. Juli 2012. Nach diesem Datum gilt die Rauchmelder-Pflicht in Rheinland-Pfalz vollumfänglich.

Wo müssen die Rauchmelder angebracht werden?

Nicht jedes Bundesland hat gleiche Bestimmungen in Bezug auf die Anbringung der Rauchmelder. In Rheinland-Pfalz gilt: Alle Flure in Wohnungen und Einfamilienhäusern müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein, wenn sie als Rettungswege dienen. Darüber hinaus erstreckt sich die Pflicht auf alle Schlaf- und Kinderzimmer. Bringen Sie die Geräte zudem unbedingt so an, dass eine Rauchentwicklung schnellstmöglich entdeckt werden kann.

Rauchmelder-Pflicht Wartung und Montage

Zuständigkeit für Montage und Wartung des Rauchmelders

Sind sie Eigentümer einer oder mehrerer Immobilien in RP? Dann stehen Sie per deutschem Gesetz in der Pflicht, alle vermieteten und selbstgenutzten Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten und dafür zu sorgen, dass diese funktionsbereit sind. Hierzu zählt auch die regelmäßige Wartung der Geräte.

Als Mieter bzw. Besitze des Objektes geht die Verantwortung der Instandhaltung nur auf sie über, wenn dies vertraglich mit dem Eigentümer vereinbart wurde.

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Weitere Infos zur Rauchmelder-Pflicht in Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen für Ihr Bundesland finden Sie beispielsweise in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz. Unter § 44, Abs. 7 LBauO RP finden Sie die entsprechenden Hinweise für Rauchmelder.

Zusätzliche Informationen zu den diversen Rauchmeldern und deren Anwendungsmöglichkeiten finden Sie in unserem Bereich Rauchmelder-Beratung. Wenn Sie bereits schon ein Gerät kaufen möchten, können Sie in unserem Kaufbereich passende Rauchmelder nach diversen Kriterien sortieren und direkt online bestellen.


Hier finden Sie entsprechende Regelungen für andere Bundesländer:

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