Nicht nur die Entscheidung für den richtigen Rauchmelder-Typ muss getroffen werden, auch beim Kauf selbst gibt es einige Dinge auf die Sie achten sollten, um sicherzustellen, dass die Geräte qualitativ hochwertig sind und den Sicherheitsstandards und gesetzlichen Ansprüchen gerecht werden. In unserer Rauchmelder-Beratung geben wir Ihnen einen Überblick zu den unterschiedlichen Gerätetypen.

Eine erste gute Hilfe für Ihre Orientierung bieten Siegel wie die CE-Kennzeichnung, die bei technischen Geräten in der EU für die Erfüllung der geltenden Anforderungen steht oder das unabhängige Qualitätssiegel Q, welches auf der Richtlinie für Rauchwarnmelder der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (VFDB) beruht und für Langlebigkeit und hohe Qualitätsstandard steht.

Wollen Sie direkt online einen Rauchmelder kaufen? Über unseren Kaufbereich finden Sie die passenden Geräte für Ihren Anwendungsbereich. Zudem finden Sie bei uns auch allgemeine Infos zur Rauchmelder-Pflicht in Deutschland.

In der nachfolgenden Rauchmelder-Beratung bekommen Sie weitere Informationen zu Gerätetypen.

Rauchmelder-Beratung: Weitere Informationen zu Arten und Gerätetypen

In Deutschland zugelassen und gängig sind vor allem drei Arten von Rauchmeldern: optische Rauchmelder, Funkrauchmelder, sowie Geräte für Hörgeschädigte bzw. Gehörlose.

Optische Rauchmelder

Optische Rauchmelder schlagen bereits bei geringer Rauchentwicklung Alarm über ein akustisches Signal, sodass auch Schwelbrände schnell erkannt werden. Diese kabellosen, batteriebetriebenen kleinen Geräte sind in Deutschland gängig und weit verbreitet. Sie sind besonders einfach zu installieren und daher sowohl für Neubauten, als auch zum Nachrüsten in allen Räumen gut geeignet.

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Funkrauchmelder

Funkrauchmelder sind insbesondere in größeren Wohnungen oder Häusern vorteilhaft, bzw. allgemein in Gebäuden, in denen die Räume weit auseinander liegen. Sie sind untereinander über ein Funksignal vernetzt und schlagen alle Alarm, sobald eines der Gerät mit Rauch in Kontakt kommt. Dies hat den Vorteil, dass sie einen Brand schnell wahrnehmen, auch wenn sich dieser in einem anderen Raum entwickelt. Wie auch bei den optischen Rauchwarnmeldern sind Funkrauchmelder batteriebetrieben und können mit wenig Aufwand installiert werden. Ein weiterer Vorteil ist zudem, dass sich zusätzliche Gefahrenmelder wie CO-, Hitze- oder Wassermelder in das Funknetz integrieren lassen.

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Rauchmelder für Hörgeschädigte bzw. Gehörlose

Für Hörgeschädigte bzw. Gehörlose, die akustische Signale der gängigen Rauchmeldertypen im Ernstfall nicht wahrnehmen (können), gibt es spezielle Module, die mit dem Rauchmelder per Funk vernetzt sind und die Betroffenen im Brandfall über visuelle und haptische Signale alarmieren.

Infrage kommen hier beispielsweise optische Module, die helle Lichtblitze ausstrahlen oder auch ein sogenanntes Rüttelkissen, welches unter das eigentliche Kopfkissen gelegt oder anderweitig im Bett platziert werden kann und die Betroffenen über Vibrationen warnt. Dadurch, dass diese Zusatzmodule per Funk mit dem Rauchmeldernetz in der Wohnung verbunden sind, wird sichergestellt, dass bei Rauchentwicklung, ganz gleich in welchem Raum, alle Personen frühzeitig gewarnt werden.

Da Rauchmelder mittlerweile bauordnungsrechtlich vorgeschrieben sind, solche Zusatzmodule für Hörgeschädigte bzw. Gehörlose allerdings einen Mehrkostenaufwand darstellen, müssen die Kosten auf Antrag von der Krankenkasse übernommen werden.